Zu privaten Zwecken…
Sehr geehrter Herr Hofen, ich bin Jugendwart in meinem Tennisclub und fotografiere in meiner Freizeit mit großer Leidenschaft! Bei einigen ATP-Turnieren in Deutschland habe ich in den vergangenen Jahren tolle Bilder von zahlreichen Tennisprofis geschossen und nun möchte ich zum einen für meine Jugendlichen einen schönen Kalender davon anfertigen lassen und zum anderen mit schicken Leinwänden oder gerahmten Bildern das vereinseigene Clubhaus verschönern. Meine Frage nun: darf ich dies ohne Weiteres tun? Ich möchte schließlich keine Rechte oder dergleichen verletzen. Wie gesagt: die Bilder habe ich alle selbst geschossen!

Frank Hofen: Meines Erachtens ist Ihre Idee, den Tennisjugendlichen Ihres Clubs einen Kalender anzufertigen, bzw. Ihre Bilder in Ihrem Clubhaus aufzuhängen, eine großartiges Vorhaben. Ich denke, ohne je ihre Bilder gesehen zu haben, können Motive von Tennisprofis — die sie ja selber erlebt und fotografiert haben — den Kids durchaus als Vorbilder dienen. Man kann so immer einen diskreten Hinweis auf diejenigen geben, die Sie fotografiert haben und nun Ihr Clubhaus verschönern, dass man sportlich vielleicht auch einmal dahin kommt.
Ihre Frage war aber eine andere! Da die Turniere öffentlich zugänglich waren, konnten Sie demzufolge auch die Tennisprofis fotografieren. Auf Grund dessen bestehen keinerlei Beschränkungen, denn die Bildmotive nutzen Sie ja nicht für werbliche Zwecke, vielmehr dienen sie mehr oder weniger privaten Zwecken. Um auch keinerlei Diskussion in punkto Urheberrechte aufkommen zulassen: veröffentlichen Sie die Bilder stets mit Ihrem Copyright. Dann ist alles bestens!