
Frage an Thassilo Haun: Zunächst einmal wünsche ich Ihnen und dem gesamten Team der Tennisredaktion ein frohes und gesundes neues Jahr. Meine spezielle Frage an Sie als Vereinsexperte richtet sich an die Versicherung unserer Mitglieder bei An- und Abfahrt zum Training oder Mannschaftswettbewerben/-spielen, zu unserer Tennisanlage oder im Winter zu unserer angemieteten Tennishalle. Sind unsere Mitglieder da im Falle eines Falles unfallversichert? Unser Geschäftsführer im Verein konnte mich da leider keine verlässliche Auskunft geben. Sie als Experte können das selbstverständlich aus der Ferne auch nur, wenn eine Versicherung bei Mitgliedern generell besteht. Ich hoffe darauf.

Thassilo Haun: Lieber Gerd, aufgrund der gültigen Mitgliedschaft in einem Verein sind die Mitglieder beim jeweiligen Landessportbund gemeldet und auch entsprechend unfallversichert. Im Rahmen der Mitgliederlisten ist darauf zu achten, dass alle aktiven Mitgliedschaften genau aufgeführt sind und keine Meldung einer aktiven Mitgliedschaft vergessen wird oder ein Neumitglied bzw. eine reaktivierte Mitgliedschaft versehentlich »durchrutscht«. In diesem Fall bestünde KEIN Versicherungsschutz und wenn genau diesem Mitglied etwas passiert, dann wird es teuer.
Offizielle Mannschaftsspiele für den Verein, egal ob auf der heimischen Anlage oder auf der Anlage des Gegners, sind ebenso mitversichert, wie auch Trainingseinheiten in angemieteten Hallen, die nicht auf dem Vereinsgelände stehen.
Was das Training angeht, so kommt es darauf an, ob es sich um ein Mitglied oder ein Nicht-Mitglied handelt. Wer als Nicht-Mitglied an einem Training teilnimmt oder zu einem Mannschaftstraining zur Probe kommt, hat KEINEN Versicherungsschutz.
Wenn man bei solchen Trainingsangeboten neue Mitglieder und Mannschaftsmitglieder akquirieren und gleichzeitig ruhig schlafen möchte, so empfiehlt sich eine Nicht-Mitglieder-Versicherung für Probetrainings. Schließt der Vereine eine Nicht-Mitglieder-Versicherung für Probetrainings ab, so ist der Gast nicht nur während seines Probetrainings versichert, sondern auch auf seinem Rückweg. Diese Entscheidung muss jeder Verein für sich treffen. Ja, es kostet eine jährliche Prämie. Aber in meinen Augen gehört dies zu einem professionellen Ordnungsrahmen dazu.
Eine Anmerkung noch zum Thema »Unfallversicherung beim Fahrtweg zum Training oder vom Training nach Hause«: Im Rahmen von klassischen Arbeitswegen gilt, dass es sich um den DIREKTEN Weg von der Wohnung zum Arbeitsort handeln muss, um entsprechenden Versicherungsschutz zu erhalten. Wenn ein Arbeitnehmer also auf dem direkten Weg zur Arbeit noch bei einem »Spezl« vorbeifährt, um sich seine Playstation auszuleihen und er dort hinfällt und sich das Bein bricht, so lehnen sehr viele Versicherer eine Versicherungsleistung ab, da es sich nicht um den DIREKTEN Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte handelte.
Im Falle von Mannschaftsspielen ist es so, dass es auch gestattet ist, wenn man Mannschaftskolleginnen und ‑kollegen einsammelt, damit nicht jeder in eigenen Auto fährt, dadurch aber ein Umweg entsteht. Dennoch empfehle ich, dass die Dinge vorab gut organisiert sind und die Wege der Fahrten auch im Nachhinein sauber belegt werden können, sollte im Fall der Fälle etwas auf dem Weg zum Auswärtsspiel passieren.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich Dir und Deinem Geschäftsführer, sich ob der regionalen Auslegung beim lokalen Landesverband bzw. dem Landessportbund entsprechend über die Thematik »Versicherungsschutz für Mitglieder bei An- & Abfahrt zum Training oder Mannschaftsspiel« zu informieren.