Toilettenpausen
Hallo Herr Damaske. Wie oft und für wie lange (kleines oder großes Geschäft?!) darf ein Spieler während eines Meisterschaftsspiels auf Bezirksebene eine Toilettenpause nehmen und vor allem wann?! Und wie verhält es sich auf Profiebene?
Christoph Damaske: Auf Bezirksebene gilt die jeweilige Wettspielordnung des Verbandes. Die Toilettenpause ist in der DTB-Wettspielordnung wie folgt geregelt: Damen und Herren können im Einzel eine Toilettenpause, im Doppel pro Team insgesamt zwei beanspruchen. Sofern diese beim Doppel gemeinsam genommen wird, zählt diese als eine Toilettenpause. Damen haben im Einzel zusätzlich Anspruch auf eine Kleiderwechselpause. Im Doppel ist bei den Damen die Kleiderwechselpause in den zwei Pausen enthalten. Toilettenpausen sollen, Kleiderwechselpausen müssen während der Pause nach Abschluss eines Satzes genommen werden. Dem Spieler bzw. Team ist eine angemessene Zeit für die Kleiderwechsel- bzw. Toilettenpause zu gewähren. Eine Überschreitung der angemessenen Zeit wird über den Verhaltenskodex (Spielverzögerung) bestraft. Das bedeutet in der Praxis, dass auf direktem Wege hin zur und zurück von der Toilette gegangen werden muss, dass die Toilettenpause nicht für andere Zwecke außer dem dringlichen geschäftlichen Teil und/oder des Kleiderwechselteils (nicht erlaubt sind somit z.B. Duschen, Getränke holen, Massagen, etc.) verwendet werden darf.
Eine Toilettenpause sollte nicht während eines Aufschlagspiels bzw. vor dem Aufschlagspiel des Gegners bzw. des gegnerischen Teams genommen werden. Eine während oder nach Abschluss des Einschlagens beantragte Toilettenpause ist zu werte, als wäre sie während des Wettspiels genommen worden. Zusätzliche Toilettenbesuche zu Lasten der erlaubten Pausenzeiten sind möglich, müssen jedoch bei Überschreitung der erlaubten Pausenzeiten (90 Sekunden bei Seitenwechsel, 120 Sekunden nach Satzabschluss) über den Verhaltenskodex (Spielverzögerung) bestraft werden.
Auf den Profitouren ist ebenfalls eine »reasonable time«, also angemessene Zeit, für den Toilettengang oder bei den Damen möglich, der »change of attire«-Gang vorgesehen. Die WTA hat seit 2020 die Toilettenpausenregeln an die Männerregeln angepasst. Das heißt: eine Toilettenpause im »Best-of-Three-Match« im Einzel, zwei bei einem »Best-of-Five-Match« und »Best-of-Three-Match« im Doppel. Kleiderwechselpausen müssen am Satzende genommen werden.
Bei den Damen (WTA) darf vor dem eigenen Aufschlag in Notsituationen auf die Toilette gegangen werden. Sollte aber während eines Satzes nach Beginn des eigenen Aufschlagspiels gegangen werden oder vor dem Aufschlag der Gegnerin, werden alle Zeitverzögerungen mit »back-to-back« Zeitüberschreitungen geahndet (Time Violation = Zeitüberschreitung). Das würden dann nach der Verwarnung für Zeitüberschreitung immer Punktverluste sein, keine Spielverluste. Bei den Herren werden alle Überschreitungen der erlaubten Anzahl an Toilettenpausen bei zu spät zum Platz zurückkommen mit der Spielverzögerungsregel (Code Violation — Delay of game) bestraft. Das heißt: für jede 25 Sekunden über die erlaubten 90 Sekunden beim Seitenwechsel oder 120 Sekunden beim Satzende hinaus wird vom Schiedsrichter zuerst eine Verwarnung, dann ein Punktabzug, ein Spielabzug, ein Spielabzug, ein Spielabzug, etc… ausgesprochen.
Um Unsportlichkeiten zu vermeiden, darf eine Spielerin/ein Spieler keine Toilettenpause und Behandlungspause hintereinander am Satzende nehmen. Über Ausnahmen entscheiden dabei immer die Oberschiedsrichter und Supervisor auf der Tour.