Christoph Damaske - Kompetenzforum

Toilettenpausen

Toi­let­ten­pau­sen


Hal­lo Herr Damas­ke. Wie oft und für wie lan­ge (klei­nes oder gro­ßes Geschäft?!) darf ein Spie­ler wäh­rend eines Meis­ter­schafts­spiels auf Bezirks­ebe­ne eine Toi­let­ten­pau­se neh­men und vor allem wann?! Und wie ver­hält es sich auf Profiebene?

Chris­toph Damas­ke: Auf Bezirks­ebe­ne gilt die jewei­li­ge Wett­spiel­ord­nung des Ver­ban­des. Die Toi­let­ten­pau­se ist in der DTB-Wett­spiel­ord­nung wie folgt gere­gelt: Damen und Her­ren kön­nen im Ein­zel eine Toi­let­ten­pau­se, im Dop­pel pro Team ins­ge­samt zwei bean­spru­chen. Sofern die­se beim Dop­pel gemein­sam genom­men wird, zählt die­se als eine Toi­let­ten­pau­se. Damen haben im Ein­zel zusätzlich Anspruch auf eine Klei­der­wech­sel­pau­se. Im Dop­pel ist bei den Damen die Klei­der­wech­sel­pau­se in den zwei Pau­sen ent­hal­ten. Toi­let­ten­pau­sen sol­len, Klei­der­wech­sel­pau­sen müssen während der Pau­se nach Abschluss eines Sat­zes genom­men wer­den. Dem Spie­ler bzw. Team ist eine ange­mes­se­ne Zeit für die Klei­der­wech­sel- bzw. Toi­let­ten­pau­se zu gewähren. Eine Überschreitung der ange­mes­se­nen Zeit wird über den Ver­hal­tens­ko­dex (Spielverzögerung) bestraft. Das bedeu­tet in der Pra­xis, dass auf direk­tem Wege hin zur und zurück von der Toi­let­te gegan­gen wer­den muss, dass die Toi­let­ten­pau­se nicht für ande­re Zwe­cke außer dem dring­li­chen geschäft­li­chen Teil und/oder des Klei­der­wech­sel­teils (nicht erlaubt sind somit z.B. Duschen, Geträn­ke holen, Mas­sa­gen, etc.) ver­wen­det wer­den darf.

Eine Toi­let­ten­pau­se soll­te nicht während eines Auf­schlag­spiels bzw. vor dem Auf­schlag­spiel des Geg­ners bzw. des geg­ne­ri­schen Teams genom­men wer­den. Eine während oder nach Abschluss des Ein­schla­gens bean­trag­te Toi­let­ten­pau­se ist zu wer­te, als wäre sie während des Wett­spiels genom­men wor­den. Zusätzliche Toi­let­ten­be­su­che zu Las­ten der erlaub­ten Pau­sen­zei­ten sind möglich, müssen jedoch bei Überschreitung der erlaub­ten Pau­sen­zei­ten (90 Sekun­den bei Sei­ten­wech­sel, 120 Sekun­den nach Satz­ab­schluss) über den Ver­hal­tens­ko­dex (Spielverzögerung) bestraft werden.

Auf den Pro­fi­tou­ren ist eben­falls eine »reasonable time«, also ange­mes­se­ne Zeit, für den Toi­let­ten­gang oder bei den Damen mög­lich, der »chan­ge of attire«-Gang vor­ge­se­hen. Die WTA hat seit 2020 die Toi­let­ten­pau­sen­re­geln an die Män­ner­re­geln ange­passt. Das heißt: eine Toi­let­ten­pau­se im »Best-of-Three-Match« im Ein­zel, zwei bei einem »Best-of-Five-Match« und »Best-of-Three-Match« im Dop­pel. Klei­der­wech­sel­pau­sen müs­sen am Satz­en­de genom­men werden.

Bei den Damen (WTA) darf vor dem eige­nen Auf­schlag in Not­si­tua­tio­nen auf die Toi­let­te gegan­gen wer­den. Soll­te aber wäh­rend eines Sat­zes nach Beginn des eige­nen Auf­schlag­spiels gegan­gen wer­den oder vor dem Auf­schlag der Geg­ne­rin, wer­den alle Zeit­ver­zö­ge­run­gen mit »back-to-back« Zeit­über­schrei­tun­gen geahn­det (Time Vio­la­ti­on = Zeit­über­schrei­tung). Das wür­den dann nach der Ver­war­nung für Zeit­über­schrei­tung immer Punkt­ver­lus­te sein, kei­ne Spiel­ver­lus­te. Bei den Her­ren wer­den alle Über­schrei­tun­gen der erlaub­ten Anzahl an Toi­let­ten­pau­sen bei zu spät zum Platz zurück­kom­men mit der Spiel­ver­zö­ge­rungs­re­gel (Code Vio­la­ti­on — Delay of game) bestraft. Das heißt: für jede 25 Sekun­den über die erlaub­ten 90 Sekun­den beim Sei­ten­wech­sel oder 120 Sekun­den beim Satz­en­de hin­aus wird vom Schieds­rich­ter zuerst eine Ver­war­nung, dann ein Punkt­ab­zug, ein Spiel­ab­zug, ein Spiel­ab­zug, ein Spiel­ab­zug, etc… ausgesprochen.

Um Unsport­lich­kei­ten zu ver­mei­den, darf eine Spielerin/ein Spie­ler kei­ne Toi­let­ten­pau­se und Behand­lungs­pau­se hin­ter­ein­an­der am Satz­en­de neh­men. Über Aus­nah­men ent­schei­den dabei immer die Ober­schieds­rich­ter und Super­vi­sor auf der Tour.