Struktur einer Tageszeitung
Guten Tag, Herr Hofen! Als Pressebeauftragte unseres Tennisvereins habe ich Ihre bisherigen Ausführungen auf der Tennisredaktion allesamt intensiv gelesen und ohne jeden Zweifel habe ich hiervon schon extrem profitiert. Meine Aufgaben als Pressebeauftragte sind mir dank Ihrer umfangreichen Tipps sehr klar geworden. Meine Frage aber nun: welche Aufgaben und Pflichten haben aber eigentlich die Medien, die wir füttern, selber? Hier spreche ich in erster Linie von den Lokalzeitungen und Lokalradios.

Frank Hofen: Liebe Beate, nichts anderes ist mein Bestreben, als den unzähligen ehrenamtlichen Pressebeauftragten in den Vereinen mit Fakten, Tipps, Infos und Anmerkungen weiterzuhelfen! Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dieses Engagement nicht immer so wertgeschätzt wird, wie es verdient wäre. Sie sind sozusagen immer die Clearingstelle für alle und alles im Tennisclub. Und wer kann sich da schon Freunde machen, wenn man für alle nur das Richtige tun will? Irgendjemand ist immer unzufrieden, doch besser kann es auch kein anderer! Aber das von mir nur so als Stärkung für das eigene Ich.
Zurück zu Ihrer Frage:
Da ich nicht Ihren konkreten Anlass zu dieser Frage kenne, kann ich das nur allgemein beantworten. Eine Zeitung wird mit folgenden Kriterien charakterisiert: Eine solche Publikation muss eine öffentliche Zugänglichkeit besitzen. Die Veröffentlichungen beziehen sich stets auf die Aktualität und sollten daher auch zeitnah zum Anlass der Veröffentlichung stehen. Eine Zeitung muss regelmäßig erscheinen und mit »Universalität« wird die redaktionelle und inhaltliche Vielfalt bezeichnet.
Wenn die Tageszeitung nicht mindestens viermal pro Woche erscheint, ist es ansonsten eine Wochenzeitung. Die grundsätzliche Verpflichtung einer Tageszeitung ist es, die Öffentlichkeit zu informieren. Sie soll die Ereignisse analytisch aufarbeiten und gegebenenfalls auch kommentieren. Von daher ist sie ein wichtiger Verbreiter von Informationen und trägt demzufolge maßgeblich zur Meinungsbildung bei. Redaktionen von Tageszeitungen haben deshalb ihre thematischen Schwerpunkte in Ressorts aufgeteilt, die da wären: Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport und Lokales. Je nach Größe des Verlages kommen vielfach auch noch Wissenschaft, Reisen und Unterhaltung hinzu. Das ist sozusagen der redaktionelle Teil; ein weiterer Abschnitt ist der Anzeigenteil. Beide müssen sich in der Gestaltung deutlich voneinander unterscheiden!
Verantwortlich für die Inhalte der Redaktionen ist immer der Chefredakteur, bzw. sind es die jeweiligen Ressortleiter. Sie sind im Prinzip, was den redaktionellen Part angeht, auch gegenüber dem Verlagsleitung unabhängig. Der Verlagschef greift wiederum auch nicht in das redaktionelle Tagesgeschäft ein. Wenn Sie, so könnte ich Ihre Anfrage auch verstehen, meinen, ob es eine Veröffentlichungspflicht gibt, was Sie so als Pressebeauftragte den Redaktionen zur Verfügung stellen, dann muss ich das verneinen. Und unterlassen Sie auch unbedingt den Gedanken, „dann wende ich mich an die Verlagsleitung“, denn das ist ein No-Go. Noch Fragen? Dann bitte her damit!