Sind E‑Rollis erlaubt?
Lieber Peter, ich frage mich, ob Rollstuhltennis auch mit E‑Rollis ausgeübt werden kann? Wenn ja, wäre das auch bei offiziellen Turnieren zulässig? Und zweite Frage: der Stuhl gilt ja als zusätzliches Sportgerät. Gibt es da wie beim Racket (maximale Schlägerlänge, etc.) ebenfalls technische Einschränkungen, was erlaubt ist und was nicht? Vielen Dank für Deine Mühen!
Peter Seidl: In der so genannten »Quad-Klasse« gibt es in der Tat bereits Spieler auf der Tour, die im E‑Rolli unterwegs sind und Tennis spielen. In der »Quad-Klasse« muss ein Arzt, der von der ITF lizenziert sein muss, durch eine Untersuchung bestätigen, dass körperliche Einschränkungen an mindestens drei Gliedmaßen vorliegen. Zu Frage Zwei: bei den Tennisrollstühlen gibt es keine technischen Vorgaben oder Limits, wie zum Beispiel beim Rolli-Basketball, wo es eine maximale Sitzhöhe gibt. Beim Tennis sind hier — je nach Behinderungsgrad — die unterschiedlichsten Varianten des Rollstuhlbaus zu sehen. Allerdings sollte meiner Meinung nach über eine Maximalhöhe der Sitzposition nachgedacht werden! Da es im »offenen« Wettbewerb keine spezifischen Behinderungsklassen gibt, haben Leute mit schwererer Behinderung (zum Beispiel Querschnittslähmung), die durch fehlende Bauch- und Rückenmuskulatur tiefer sitzen müssen, gegen Gegner mit leichterer Behinderung (die diese Muskulatur noch haben und auf Grund dessen höher sitzen können) zu der körperlichen zusätzlich auch noch eine technische Benachteiligung. Eine höhere Sitzposition bringt Vorteile bei Aufschlag und Volley und auch beim Schmetterball.