Peter Seidl - Kompetenzforum

Sind E‑Rollis erlaubt?

Sind E‑Rollis erlaubt?


Lie­ber Peter, ich fra­ge mich, ob Roll­stuhl­ten­nis auch mit E‑Rollis aus­ge­übt wer­den kann? Wenn ja, wäre das auch bei offi­zi­el­len Tur­nie­ren zuläs­sig? Und zwei­te Fra­ge: der Stuhl gilt ja als zusätz­li­ches Sport­ge­rät. Gibt es da wie beim Racket (maxi­ma­le Schlä­ger­län­ge, etc.) eben­falls tech­ni­sche Ein­schrän­kun­gen, was erlaubt ist und was nicht? Vie­len Dank für Dei­ne Mühen!

Peter Seidl: In der so genann­ten »Quad-Klas­se« gibt es in der Tat bereits Spie­ler auf der Tour, die im E‑Rolli unter­wegs sind und Ten­nis spie­len. In der »Quad-Klas­se« muss ein Arzt, der von der ITF lizen­ziert sein muss, durch eine Unter­su­chung bestä­ti­gen, dass kör­per­li­che Ein­schrän­kun­gen an min­des­tens drei Glied­ma­ßen vor­lie­gen. Zu Fra­ge Zwei: bei den Ten­nis­roll­stüh­len gibt es kei­ne tech­ni­schen Vor­ga­ben oder Limits, wie zum Bei­spiel beim Rol­li-Bas­ket­ball, wo es eine maxi­ma­le Sitz­hö­he gibt. Beim Ten­nis sind hier — je nach Behin­de­rungs­grad — die unter­schied­lichs­ten Vari­an­ten des Roll­stuhl­baus zu sehen. Aller­dings soll­te mei­ner Mei­nung nach über eine Maxi­mal­hö­he der Sitz­po­si­ti­on nach­ge­dacht wer­den! Da es im »offe­nen« Wett­be­werb kei­ne spe­zi­fi­schen Behin­de­rungs­klas­sen gibt, haben Leu­te mit schwe­re­rer Behin­de­rung (zum Bei­spiel Quer­schnitts­läh­mung), die durch feh­len­de Bauch- und Rücken­mus­ku­la­tur tie­fer sit­zen müs­sen, gegen Geg­ner mit leich­te­rer Behin­de­rung (die die­se Mus­ku­la­tur noch haben und auf Grund des­sen höher sit­zen kön­nen) zu der kör­per­li­chen zusätz­lich auch noch eine tech­ni­sche Benach­tei­li­gung. Eine höhe­re Sitz­po­si­ti­on bringt Vor­tei­le bei Auf­schlag und Vol­ley und auch beim Schmetterball.