Christoph Damaske - Kompetenzforum

Postmatch-Code-Violations

Post­match-Code-Vio­la­ti­ons


Hal­lo Chris­toph! Ich habe beim Mas­ters in Indi­an Wells Kyr­gi­os gese­hen, wie er nach dem Match sei­nen Schlä­ger zu Boden pfef­fer­te und dabei bei­na­he einen Ball­jun­gen getrof­fen hät­te. Kann Kyr­gi­os hier­für nach­träg­lich noch belangt wer­den? Wel­che Stra­fen sieht der Kata­log der ATP für der­ar­ti­ge Ver­ge­hen über­haupt vor? In Aca­pul­co ist ja auch Zverev nach dem Match voll­kom­men aus­ge­ras­tet. Eine fünf­stel­li­ge Geld­stra­fe ist ja für die Pro­fis eher lächer­lich. Was hät­te den bei­den geblüht, wenn die Ver­ge­hen wäh­rend der Par­tie statt­ge­fun­den hätten?

Chris­toph Damas­ke: Ja, alle Post­match-Code Vio­la­ti­ons wer­den auf Bit­ten der Super­vi­sor vom Schieds­rich­ter schrift­lich beschrie­ben dar­ge­legt. In die­ser Situa­ti­on wird dann im Ermes­sen der Super­vi­sor ent­schie­den, ob es sich um einen Racket Abu­se han­delt (Maxi­mum-Stra­fe laut ATP-Regel­buch: 500 US-Dol­lar) oder um einen Unsports­man­li­ke Con­duct (Maxi­mum-Stra­fe laut ATP-Regel­buch: 20.000 US-Dol­lar). Die Super­vi­sor ent­schei­den dann nach Sich­tung der Fern­seh­bil­der und der Aus­wir­kun­gen des Vor­falls auf Betei­lig­te (Ver­let­zung oder kei­ne von Zuschau­ern, Offi­ci­als, Ball Boys, Absicht oder Fahr­läs­sig­keit, aus Ärger/Frust, Laut­stär­ke der ver­ba­len Aus­fäl­le, hör­bar im TV, Schutz der Inte­gri­tät des Ten­nis­sports, etc.) über die Höhe der Stra­fe. Ein Spie­ler kann die Stra­fe dann appea­len, also Ein­spruch dage­gen erhe­ben. Alle Straf­ma­ße und Erklä­run­gen sind im ATP Rule­book unter dem Absatz VIII The Code nachzulesen.

»In Aca­pul­co ist ja auch Zverev nach dem Match voll­kom­men aus­ge­ras­tet. Eine fünf­stel­li­ge Geld­stra­fe ist ja für die Pro­fis eher lächer­lich.« Eine Bewer­tung Ihrer The­se steht mir nicht zu in mei­ner Funk­ti­on als noch akti­ver Schieds­rich­ter. Nur so viel kann ich Ihnen erläu­tern: Es gibt ein ATP Rule­book, in dem alle mög­li­chen Stra­fen klar gere­gelt sind. Alex­an­der Zverev hat die maxi­mal mög­li­chen Stra­fen durch die ATP für Ver­bal Abu­se und Unsports­man­li­ke Con­duct und dazu noch eine Bewäh­rungs­stra­fe erhal­ten, die nur bei beson­ders gra­vie­ren­den Ver­stö­ßen gegen den Ver­hal­tens­ko­dex aus­ge­spro­chen wer­den kann. Er ist nicht der ers­te männ­li­che oder weib­li­che Ten­nis-Pro­fi und wahr­schein­lich nicht der letz­te Ten­nis­pro­fi, dem so ein Aus­set­zer im emo­tio­na­len Aus­nah­me­zu­stand pas­siert, aber sicher der Pro­fi, der durch sei­ne Vor­bild­funk­ti­on als Nr. 3 der Welt­rang­lis­te, ATP-Welt­meis­ter und Olym­pia-Sie­ger am meis­ten dafür zur Rechen­schaft gezo­gen wird. Zu den zwei­ma­li­gen Höchst­stra­fen für sei­ne Ver­stö­ße gegen den Ver­hal­tens­ko­dex kom­men außer­dem noch die Ein­zel­dis­qua­li­fi­ka­ti­on, der Ver­lust der Welt­rang­lis­ten-Punk­te und der Ver­lust der Preis­gel­der sowie mög­li­che ent­gan­ge­ne Ein­nah­men. Zu den Aus­wir­kun­gen und Ein­bu­ßen auf der Spon­so­r­in­ge­be­ne durch den selbst ver­schul­de­ten Image­ver­lust müss­ten Sie Mar­ke­ting­ex­per­ten befragen.

»Was hät­te den bei­den geblüht, wenn die Ver­ge­hen wäh­rend der Par­tie statt­ge­fun­den hät­ten?« Nick Kyr­gi­os hät­te ein Code Vio­la­ti­on für Racket Abu­se oder wahr­schein­li­cher einen Unsports­man­li­ke Con­duct (da eine wenn auch nicht beab­sich­tig­te Gefahr für den Ball­jun­gen bestand) erhal­ten, im Ermes­sen des/r Stuhlschiedsrichters/in, je nach vor­he­ri­ger erhal­te­ner Code Vio­la­ti­on dann eine War­ning (1. Sank­ti­on), Point Penal­ty (2. Sank­ti­on) oder Game Penal­ty (3. und wei­te­re Sank­ti­on). Ein Default wäre es nicht gewor­den, da der Ball­jun­ge aus­ge­wi­chen ist und nicht getrof­fen wur­de. Im Fall Zverev wäre es im Ermes­sen des Schieds­rich­ters ent­we­der eine Code Vio­la­ti­on Unsports­man­li­ke Con­duct gewor­den, oder der Stuhl­schieds­rich­ter hät­te den Super­vi­sor bzw. den Refe­ree für einen Imme­dia­te Default zur Kon­sul­ta­ti­on geru­fen, wie­der­um nach Ermes­sen des Schieds­rich­ters, ob er sich per­sön­lich bedroht gefühlt hät­te. Nur er/sie ist der Exper­te der Situa­ti­on auf dem Platz. Wie gesagt, es wur­den schon frü­her Schlä­ger an Schieds­rich­ter­stüh­len zer­legt oder die Wer­be­ban­ner unter dem Schieds­rich­ter-Sitz zer­hackt, aller­dings dann meis­tens ohne Video­auf­zeich­nung und Social Media-Ver­brei­tung. Ein Imme­dia­te Default des­halb ist mir bis dato nicht bekannt. Jeder Vor­fall ist aber immer ein­zeln von den zustän­di­gen Offi­ci­als vor Ort zu bewerten.