Frank Hofen - Kompetenzforum

Persönlichkeitsrecht

Per­sön­lich­keits­recht


Sehr geehr­ter Herr Hof­en! Ich hof­fe, dass es Ihnen gut geht und Sie als Jour­na­list trotz der Coro­na-Pan­de­mie Arbeit haben. Was ver­steht man eigent­lich unter dem Begriff »Per­sön­lich­keits­recht«? Dies fra­ge ich selbst­ver­ständ­lich vor dem Hin­ter­grund der Öffent­lich­keits­ar­beit in unse­rem Ten­nis­ver­ein, auch im Hin­blick auf die loka­len Medien.

Medien
© Pix­a­bay

Frank Hof­en: Was ich schnell beant­wor­ten kann, ist Ihre Fra­ge, wie es mir geht und ob ich Arbeit habe? Bin gesund und habe mit mei­ner Agen­tur »hof­me­dia« in die­ser Coro­na-Pan­de­mie eini­ges zu schaf­fen. Was nicht so ein­fach von mir zu beant­wor­ten ist, ist die Fra­ge, nach dem Per­sön­lich­keits­recht. Zudem bin ich auch kein Jurist. Gleich­wohl will ich ein­mal eine hof­fent­lich zufrie­den­stel­len­de Ant­wort formulieren.

Die Begriff­lich­keit sagt es ja schon aus, dass das Per­sön­lich­keits­recht ein Grund­recht eines jeden Ein­zel­nen ist. Es schützt ins­be­son­de­re das Recht auf Ach­tung sei­ner Wür­de als Mensch und der frei­en Ent­fal­tung sei­ner Per­sön­lich­keit. Dies umfasst grund­sätz­lich bei jedem Men­schen das, was an der Per­son cha­rak­te­ris­tisch ist. Zum Bei­spiel den Namen, die Stim­me oder das Aus­se­hen. Auch die Pri­vat­sphä­re ist über das Per­sön­lich­keits­recht geschützt. Sie haben sozu­sa­gen ein per­sön­li­ches Recht auf die Ach­tung Ihrer Ehre, auf das Namens­recht und auch ein Recht am eige­nen Bild. Das ist gesetz­lich gere­gelt. Des Wei­te­ren ist straf­recht­lich rele­vant, wenn unwah­re Tat­sa­chen behaup­tet oder belei­di­gen­de Äuße­run­gen getä­tigt wer­den. Auch Ansich­ten bzw. Mei­nun­gen, die dif­fa­mie­rend und anpran­gernd sind, wer­den nicht durch die Mei­nungs­frei­heit gedeckt.

Nach­ge­le­sen und gefun­den habe ich fol­gen­den Pas­sus, der dies tref­fend beschreibt:

„Das Per­sön­lich­keits­recht ist nicht nur ein Grund­recht, das den Staat bin­det. Es beein­flusst auch eine Viel­zahl von Rechts­ge­bie­ten, ins­be­son­de­re das Zivil­recht. So ist es als »sons­ti­ges Recht« neben den abso­lu­ten Rech­ten Leben, Kör­per, Gesund­heit, Frei­heit und Eigen­tum vor Ver­let­zun­gen durch Drit­te geschützt, Para­graph 823 Absatz. 1 Bür­ger­li­ches Gesetz­buch (BGB), ggf. in Ver­bin­dung mit Absatz 2 und wei­te­ren Nor­men des Straf­ge­setz­bu­ches (StGB). Daher muss es auch von (Presse-)unternehmen sowie von Pri­vat­per­so­nen wie Nut­zern in den sozia­len Medi­en beach­tet werden.“

Dies alles ist sicher­lich für Ihre Pres­se- und Öffent­lich­keits­ar­beit nicht rele­vant. Gleich­wohl ist im Zusam­men­hang mit pro­mi­nen­ten Per­so­nen in den Lan­des­pres­se­ge­set­zen ein Recht an der öffent­li­chen Mei­nungs­bil­dung nie­der­ge­schrie­ben. Daher muss auch hier das Per­sön­lich­keits­recht bei der Bericht­erstat­tung einer Inter­es­sen­ab­wä­gung zwi­schen dem Inter­es­se der Pres­se, der Öffent­lich­keit und dem Recht des Betrof­fe­nen auf Schutz sei­nes pri­va­ten Bereichs, vor­ge­nom­men werden.

Ein Ein­griff in die Intim­sphä­re ist fast nie zu rechtfertigen.

Zudem hat der Ein­zel­ne, außer es han­delt sich um eine öffent­li­che und für jeder­mann zugäng­li­che Ver­an­stal­tung (Tur­nier, Meis­ter­schafts­run­de, etc.), ein Recht auf sein eige­nes Bild. Das Per­sön­lich­keits­recht schützt ihn davor, dass Fotos und Vide­os von ihm im Netz, in der Zei­tung oder sonst ver­öf­fent­licht, bzw. ver­brei­tet wer­den. Grund­sätz­lich bedarf es der Ein­wil­li­gung der Per­son. Aus­nah­men sind gestat­tet bei berühm­ten Per­sön­lich­kei­ten aus dem Bereich der Zeit­ge­schich­te, Auf­nah­men von Demons­tra­tio­nen oder Per­so­nen, die zufäl­lig auf einem Land­schafts­bild auf­tau­chen. Außer­dem gibt es auch das Recht am eige­nen Wort. Das Wort des Ein­zel­nen, wel­ches im pri­va­ten Rah­men geäu­ßert oder geschrie­ben wur­de, ist grund­sätz­lich nicht für die Öffent­lich­keit bestimmt. Das Mit­schnei­den von nicht öffent­lich gespro­che­nen Wor­ten ist gene­rell ver­bo­ten und letzt­lich sogar strafbar.

Von daher mein Rat­schlag: Las­sen Sie sich immer die Bil­der von den Betrof­fe­nen frei­ge­ben und wenn Sie Zita­te in Ihrer Bericht­erstat­tung ver­wen­den, legen sie die­se auch den Per­so­nen zur Auto­ri­sie­rung vor. Dann sind Sie immer auf der rich­ti­gen Sei­te und ver­let­zen kein Persönlichkeitsrecht!