Frank Hofen - Kompetenzforum

Meinungsfreiheit

Mei­nungs­frei­heit


Guten Tag, Herr Hof­en! Ich habe eine Fra­ge zur Bericht­erstat­tung über Boris Becker und des­sen pri­va­te Fami­li­en- und Finanz­pro­ble­me. Mich wür­de inter­es­sie­ren, was die Medi­en hier­über eigent­lich berich­ten dür­fen, wo die Gren­zen lie­gen und ob auch dies für einen Jour­na­lis­ten oder eine Zei­tung, bzw. ein Inter­net­por­tal zu den media­len Ver­pflich­tun­gen gehört, der­ar­tig Pri­va­tes in der Öffent­lich­keit zu kom­mu­ni­zie­ren. Und: wo lie­gen für Pres­se­ver­tre­ter gene­rell die Gren­zen des – sagen wir mal: mora­lisch Ver­tret­ba­ren? Gibt es da nicht auch so eine Art Ehrenkodex?

Boris Becker
© Jür­gen Hasenkopf

Frank Hof­en: Im Prin­zip ist Ihre Fra­ge ganz ein­fach zu beant­wor­ten. So ver­wei­se ich im Bezug auf das Pres­se­recht auf den Arti­kel 5 des Grund­ge­set­zes. „Jeder hat das Recht, sei­ne Mei­nung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu ver­brei­ten und sich aus all­ge­mein zugäng­li­chen Quel­len unge­hin­dert zu unter­rich­ten. Die Pres­se­frei­heit und die Frei­heit der Bericht­erstat­tung durch Rund­funk und Film wer­den gewähr­leis­tet. Eine Zen­sur fin­det nicht statt.“ Damit ist gewähr­leis­tet, dass nicht zen­siert wird. Somit kön­nen Jour­na­lis­ten ihrer Pflicht nach­kom­men, die Akti­vi­tä­ten von Per­so­nen des öffent­li­chen Inter­es­ses zu über­wa­chen und Miss­stän­de auf­zu­de­cken. Damit ist in punk­to Mei­nungs­frei­heit auf Grund des Grund­ge­set­zes alles abge­deckt. Auch das: Auf Face­book wur­de die Grü­nen-Poli­ti­ke­rin Rena­te Kün­ast als »Drecks Fot­ze« und »Stück Schei­ße« beschimpft. Ein Ber­li­ner Gericht sieht das als »zuläs­si­ge Mei­nungs­äu­ße­rung« und »Aus­ein­an­der­set­zung in der Sache« an. Für das Gericht sind die­se Aus­sa­gen kei­ne Belei­di­gun­gen und mit dem Beschluss geben sie somit dem Beklag­ten noch Rückendeckung.

Für mich stel­len die­se Aus­sa­gen eine straf­ba­re Belei­di­gung dar und sind für mich nicht durch die Begriff­lich­keit der Mei­nungs­äu­ße­rung gedeckt. Ist aber ledig­lich mei­ne Mei­nung. Dies hat dazu bei­getra­gen, dass das Anse­hen der Pres­se in den letz­ten Jah­ren in Ver­ruf gekom­men ist und Schlag­wor­te wie »Lügen­pres­se« bestä­ti­gen die­se mei­ne Ein­schät­zung. Das ist aber auch dar­auf zurück­zu­füh­ren, dass gera­de im Zeit­al­ter der Digi­ta­li­sie­rung und der damit ein­her­ge­hen­den anony­men Mei­nungs­ma­che mit »Fake-News« sehr ein­fach gewor­den ist. Von daher ist es viel­fach nicht ganz leicht, die jour­na­lis­ti­sche Arbeit mit wahr­heits­ge­mä­ßen Nach­rich­ten von Falsch­mel­dun­gen zu unterscheiden.

Ihre eben­falls ange­häng­te Fra­ge nach einem Ehren­ko­dex beant­wor­te ich mit dem vom Deut­schen Pres­se­rat her­aus gege­be­nen Pres­se­ko­dex. Dabei han­delt es sich um einen Zusam­men­schluss deut­scher Ver­le­ger- und Jour­na­lis­ten­ver­bän­de, die mit die­ser frei­wil­li­gen Instanz für publi­zis­ti­sche Selbst­kon­trol­le sor­gen wol­len. Für den Ehren­ko­dex ist der Deut­sche Pres­se­rat ver­ant­wort­lich und der tritt für fol­gen­de Zie­le ein:

  • Ein­tre­ten für die Pressefreiheit
  • Wah­rung des Anse­hens der deut­schen Presse
  • Besei­ti­gung von Miss­stän­den im Pressewesen
  • Ein­tre­ten für den unbe­hin­der­ten Zugang zu Nachrichtenquellen
  • Behand­lung von Beschwer­den über redak­tio­nel­le Ver­öf­fent­li­chun­gen und jour­na­lis­ti­sche Ver­hal­tens­wei­sen auf Basis des Pressekodex
  • Auf­stel­len und Fort­schrei­ben von publi­zis­ti­schen Grund­sät­zen sowie Richt­li­ni­en für die redak­tio­nel­le Arbeit
  • Selbst­re­gu­lie­rung des Redaktionsdatenschutzes
  • Ansprech­part­ner für Leser, Jour­na­lis­ten und Verleger

Nun weiß ich nicht, ob die­se mei­ne grund­sätz­li­chen Ant­wor­ten Ihre Fra­gen beant­wor­ten. Sie kön­nen es aber auch nicht, denn Mei­nungs­frei­heit (sie­he oben) ist viel­fäl­tig in ihrer Inter­pre­ta­ti­on. Sie ganz per­sön­lich haben eine mora­li­sche Ver­ant­wor­tung sowie eine Wer­te­ska­la und danach müs­sen Sie für sich beant­wor­ten, was Sie jour­na­lis­tisch publi­zie­ren wol­len, kön­nen, oder müs­sen. Sie ganz per­sön­lich ent­schei­den dies in Ihren Ver­öf­fent­li­chun­gen oder aber bekom­men dies – falls Sie redak­tio­nell ein­ge­bun­den sind – von Ihrer Redak­ti­ons­lei­tung bzw. der Ver­lags­lei­tung vorgegeben.