DSGVO ein heikles Thema
Hallo Tennisredaktion! Ich habe eine Frage zum Thema Öffentlichkeitsarbeit. Und zwar beschäftigt mich das Thema Datenschutz. Ich habe mich in meinem Verein bereit erklärt, etwas Pressearbeit zu machen, mache auch schöne Fotos, traue mich aber nicht, diese auch an die lokalen Pressevertreter weiterzureichen, da diese mich darauf aufmerksam gemacht haben, dass die Verantwortlichkeit für die Publikation von Menschen und Gesichtern bei mir persönlich läge. Ist dem wirklich so? Früher war dies doch auch kein Problem. Ich finde diese Entwicklung sehr schade, um ehrlich zu sein. Vor Ort auf der Tennisanlage beschwert sich jedenfalls niemand, wenn ich fotografiere…

Frank Hofen: Diese Frage kann ich nicht bestimmend beantworten. Und bevor ich etwas Falsches schreibe, wenden Sie sich bitte an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (Postfach: 20 04 44, 40102 Düsseldorf), der unter der Rufnummer (0211) 38424–0 sowie per E‑Mail unter poststelle@ldi.nrw.de zu erreichen ist. Im Grundsatz gebe ich Ihnen Recht, dass dies alles ein wenig beschwerlicher geworden ist. Aber es gilt nun einmal der persönliche Schutz des Einzelnen und seiner Daten. Das bedeutet: jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten ist zunächst verboten. Für die Vereinsarbeit am bedeutsamsten ist die Voraussetzung, dass die betroffene Person ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung für den bestimmte Zweck gegeben hat. Dies gilt insbesondere für Bilder. Hier sollte bei den betreffenden Personen immer nachgefragt werden, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
Etwas anders liegt dies bei öffentlichen Veranstaltungen wie Turniere, öffentliches Trainingstage, Tage der offenen Tür, etc. Hier kann ich nur den Vereinen empfehlen, am Eingang zur Anlage folgenden Hinweis anzubringen: »Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung machen wir Sie darauf aufmerksam, dass der [Tennisclub N.N.] seine Veranstaltungen auf der Clubanlage in Bild- und/oder Videoaufnahmen festhält. Diese können möglicherweise auf der Vereins-Homepage, in Pressemitteilungen und/oder Internetportalen sowie bei Facebook, Instagram und YouTube veröffentlicht werden. Von daher ist es möglich, dass Sie bildlich erfasst werden. Mit Betreten unserer Clubanlage willigen Sie ein, dass der [Tennisclub N.N.] diese Aufnahmen für nichtkommerzielle Zwecke verwenden darf. [Tennisclub N.N.], der Vorstand und [Datum]«.