Frank Hofen - Kompetenzforum

DSGVO ein heikles Thema

DSGVO ein heik­les Thema


Hal­lo Ten­nis­re­dak­ti­on! Ich habe eine Fra­ge zum The­ma Öffent­lich­keits­ar­beit. Und zwar beschäf­tigt mich das The­ma Daten­schutz. Ich habe mich in mei­nem Ver­ein bereit erklärt, etwas Pres­se­ar­beit zu machen, mache auch schö­ne Fotos, traue mich aber nicht, die­se auch an die loka­len Pres­se­ver­tre­ter wei­ter­zu­rei­chen, da die­se mich dar­auf auf­merk­sam gemacht haben, dass die Ver­ant­wort­lich­keit für die Publi­ka­ti­on von Men­schen und Gesich­tern bei mir per­sön­lich läge. Ist dem wirk­lich so? Frü­her war dies doch auch kein Pro­blem. Ich fin­de die­se Ent­wick­lung sehr scha­de, um ehr­lich zu sein. Vor Ort auf der Ten­nis­an­la­ge beschwert sich jeden­falls nie­mand, wenn ich fotografiere…

Medien
© Pix­a­bay

Frank Hof­en: Die­se Fra­ge kann ich nicht bestim­mend beant­wor­ten. Und bevor ich etwas Fal­sches schrei­be, wen­den Sie sich bit­te an den Lan­des­be­auf­trag­ten für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit Nord­rhein-West­fa­len (Post­fach: 20 04 44, 40102 Düs­sel­dorf), der unter der Ruf­num­mer (0211) 38424–0 sowie per E‑Mail unter poststelle@ldi.nrw.de zu errei­chen ist. Im Grund­satz gebe ich Ihnen Recht, dass dies alles ein wenig beschwer­li­cher gewor­den ist. Aber es gilt nun ein­mal der per­sön­li­che Schutz des Ein­zel­nen und sei­ner Daten. Das bedeu­tet: jeg­li­che Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ist zunächst ver­bo­ten. Für die Ver­eins­ar­beit am bedeut­sams­ten ist die Vor­aus­set­zung, dass die betrof­fe­ne Per­son ihre Ein­wil­li­gung zur Daten­ver­ar­bei­tung für den bestimm­te Zweck gege­ben hat. Dies gilt ins­be­son­de­re für Bil­der. Hier soll­te bei den betref­fen­den Per­so­nen immer nach­ge­fragt wer­den, ob sie mit der Ver­öf­fent­li­chung ein­ver­stan­den sind.

Etwas anders liegt dies bei öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen wie Tur­nie­re, öffent­li­ches Trai­nings­ta­ge, Tage der offe­nen Tür, etc. Hier kann ich nur den Ver­ei­nen emp­feh­len, am Ein­gang zur Anla­ge fol­gen­den Hin­weis anzu­brin­gen: »Gemäß der EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung machen wir Sie dar­auf auf­merk­sam, dass der [Ten­nis­club N.N.] sei­ne Ver­an­stal­tun­gen auf der Club­an­la­ge in Bild- und/oder Video­auf­nah­men fest­hält. Die­se kön­nen mög­li­cher­wei­se auf der Ver­eins-Home­page, in Pres­se­mit­tei­lun­gen und/oder Inter­net­por­ta­len sowie bei Face­book, Insta­gram und You­Tube ver­öf­fent­licht wer­den. Von daher ist es mög­lich, dass Sie bild­lich erfasst wer­den. Mit Betre­ten unse­rer Club­an­la­ge wil­li­gen Sie ein, dass der [Ten­nis­club N.N.] die­se Auf­nah­men für nicht­kom­mer­zi­el­le Zwe­cke ver­wen­den darf. [Ten­nis­club N.N.], der Vor­stand und [Datum]«.