Frank Hofen - Kompetenzforum

Drohnenflüge

Droh­nen­flü­ge


Sehr geehr­ter Herr Hof­en! Ich habe eine Fra­ge an Sie hin­sicht­lich der Foto­gra­fie – aber nicht mit einer Kame­ra oder einem Smart­phone, son­dern mit einer Droh­ne. Ich wür­de gern Luft­auf­nah­men von unse­rer Ten­nis­an­la­ge machen und dies aus unter­schied­li­chen Per­spek­ti­ven und Höhen. Wie schaut das hier recht­lich aus? Unse­re Anla­ge liegt in einem Wohn­ge­biet und hier lie­ße es sich wohl nicht ver­mei­den, das eine oder ande­re Pri­vat­grund­stück zu über­flie­gen, um schö­ne Auf­nah­men von unse­rer Ten­nis­an­la­ge zu machen. Am liebs­ten hät­te ich natür­lich, dass die Plät­ze zum Zeit­punkt der Auf­nah­me auch belegt sind. Daher mei­ne nächs­te Fra­ge: Darf ich »über« Ten­nis­spie­len­den Per­so­nen flie­gen? Was ist recht­lich alles zu beach­ten und wer darf im Sin­ne des Ver­eins über­haupt eine Droh­ne steuern?

Drohne
© Pix­a­bay

Frank Hof­en: Lie­ber Lud­wig, Ihnen an die­ser Stel­le rechts­si­cher auf­zu­lis­ten, was Sie als Betrei­ber und/oder Pilot eines UAS (»Unna­med Air­craft Sys­tem« oder zu deutsch: »Unbe­mann­tes Luft­fahr­zeug­sys­tem«) dür­fen und was nicht, wür­de sicher­lich den Rah­men spren­gen und noch dazu womög­lich nicht all­zu lan­ge gül­tig sein, denn rund um das The­ma »Droh­ne« gibt es eine rasan­te Ent­wick­lung zu ver­zeich­nen und Gesetz­ge­bung und Droh­nen­ver­ord­nung ändern sich in regel­mä­ßi­gen Abstän­den. Hin­zu kommt, dass ich prak­tisch nichts über Sie und Ihr UAS weiß. Mir ist nicht bekannt, wel­che Droh­ne Sie nach oben schi­cken wol­len, ich habe kei­ne Kennt­nis davon, ob Ihre Droh­ne ver­si­chert ist, geschwei­ge denn ob Sie über einen Fern­pi­lo­ten­füh­rer­schein sowie ent­spre­chen­de Kennt­nis­se im Umgang mit der Droh­ne ver­fü­gen. Auch ken­ne ich weder Ihr mensch­li­ches Leis­tungs- und Urteils­ver­mö­gen, noch das Umfeld, in dem Sie flie­gen möch­ten. Von daher kann ich Ihnen aus der Fer­ne und ohne die not­wen­di­gen vor­ge­nann­ten Kennt­nis­se lei­der wenig bis gar nicht wei­ter­hel­fen. Außer Sie zu warnen.

Denn was ich Ihnen sagen kann, ist, dass Sie umfang­rei­che Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen müs­sen, ehe Sie sich in den Luft­raum wagen, denn mit dem Steu­ern einer Droh­ne neh­men Sie aktiv am Luft­ver­kehr teil und dies erfor­dert nicht nur eine Droh­nen­re­gis­trie­rung und Ver­si­che­rung, son­dern im Vor­feld selbst­ver­ständ­lich auch das Absol­vie­ren ent­spre­chen­der Kur­se und Aus­bil­dun­gen. Das Steu­ern einer Droh­ne ist schließ­lich kei­ne »Spie­le­rei«, son­dern erfor­dert viel­mehr ein sehr ver­ant­wor­tungs­vol­les Han­deln und eine akri­bi­sche Vor­be­rei­tung Ihrerseits.

Auch müs­sen Sie sich der Risi­ken und Ver­ant­wor­tung Ihnen und Drit­ten gegen­über jeder­zeit bewusst sein. Dies gilt natür­lich auch für den Bereich »Daten­schutz«. Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auf den Web­sei­ten des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Digi­ta­les und Ver­kehr. Machen Sie sich mit all dem ver­traut und sor­gen Sie für die erfor­der­li­che Aus­bil­dung und Rechts­si­cher­heit, bevor Sie in die Lüf­te stei­gen. Alles ande­re ist ver­ant­wor­tungs­los und im Zwei­fels­fall lebens­ge­fähr­lich. Mein abschlie­ßen­der Rat: Kön­nen Sie all die­se Vor­aus­set­zun­gen nicht voll­stän­dig sicher stel­len, über­las­se Sie den geplan­ten Droh­nen­flug bes­ser einem voll aus­ge­bil­de­ten und erfah­re­nen Droh­nen­pro­fi. Surf­tipp: Das Inter­net­por­tal Bußgeldkatalog.org * hält zahl­rei­che Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma Droh­ne bereit und ist sicher einen Klick wert.

» Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Digi­ta­les und Ver­kehr *

* Für die Inhal­te der hier ver­link­ten Web­sei­ten über­nimmt die »Ten­nis­re­dak­ti­on« kei­ne Haftung.