Drohnenflüge
Sehr geehrter Herr Hofen! Ich habe eine Frage an Sie hinsichtlich der Fotografie – aber nicht mit einer Kamera oder einem Smartphone, sondern mit einer Drohne. Ich würde gern Luftaufnahmen von unserer Tennisanlage machen und dies aus unterschiedlichen Perspektiven und Höhen. Wie schaut das hier rechtlich aus? Unsere Anlage liegt in einem Wohngebiet und hier ließe es sich wohl nicht vermeiden, das eine oder andere Privatgrundstück zu überfliegen, um schöne Aufnahmen von unserer Tennisanlage zu machen. Am liebsten hätte ich natürlich, dass die Plätze zum Zeitpunkt der Aufnahme auch belegt sind. Daher meine nächste Frage: Darf ich »über« Tennisspielenden Personen fliegen? Was ist rechtlich alles zu beachten und wer darf im Sinne des Vereins überhaupt eine Drohne steuern?

Frank Hofen: Lieber Ludwig, Ihnen an dieser Stelle rechtssicher aufzulisten, was Sie als Betreiber und/oder Pilot eines UAS (»Unnamed Aircraft System« oder zu deutsch: »Unbemanntes Luftfahrzeugsystem«) dürfen und was nicht, würde sicherlich den Rahmen sprengen und noch dazu womöglich nicht allzu lange gültig sein, denn rund um das Thema »Drohne« gibt es eine rasante Entwicklung zu verzeichnen und Gesetzgebung und Drohnenverordnung ändern sich in regelmäßigen Abständen. Hinzu kommt, dass ich praktisch nichts über Sie und Ihr UAS weiß. Mir ist nicht bekannt, welche Drohne Sie nach oben schicken wollen, ich habe keine Kenntnis davon, ob Ihre Drohne versichert ist, geschweige denn ob Sie über einen Fernpilotenführerschein sowie entsprechende Kenntnisse im Umgang mit der Drohne verfügen. Auch kenne ich weder Ihr menschliches Leistungs- und Urteilsvermögen, noch das Umfeld, in dem Sie fliegen möchten. Von daher kann ich Ihnen aus der Ferne und ohne die notwendigen vorgenannten Kenntnisse leider wenig bis gar nicht weiterhelfen. Außer Sie zu warnen.
Denn was ich Ihnen sagen kann, ist, dass Sie umfangreiche Voraussetzungen schaffen müssen, ehe Sie sich in den Luftraum wagen, denn mit dem Steuern einer Drohne nehmen Sie aktiv am Luftverkehr teil und dies erfordert nicht nur eine Drohnenregistrierung und Versicherung, sondern im Vorfeld selbstverständlich auch das Absolvieren entsprechender Kurse und Ausbildungen. Das Steuern einer Drohne ist schließlich keine »Spielerei«, sondern erfordert vielmehr ein sehr verantwortungsvolles Handeln und eine akribische Vorbereitung Ihrerseits.
Auch müssen Sie sich der Risiken und Verantwortung Ihnen und Dritten gegenüber jederzeit bewusst sein. Dies gilt natürlich auch für den Bereich »Datenschutz«. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Machen Sie sich mit all dem vertraut und sorgen Sie für die erforderliche Ausbildung und Rechtssicherheit, bevor Sie in die Lüfte steigen. Alles andere ist verantwortungslos und im Zweifelsfall lebensgefährlich. Mein abschließender Rat: Können Sie all diese Voraussetzungen nicht vollständig sicher stellen, überlasse Sie den geplanten Drohnenflug besser einem voll ausgebildeten und erfahrenen Drohnenprofi. Surftipp: Das Internetportal Bußgeldkatalog.org * hält zahlreiche Informationen rund um das Thema Drohne bereit und ist sicher einen Klick wert.
» Bundesministerium für Digitales und Verkehr *
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