Bildrechte
Guten Tag, Herr Hofen. Heute las ich auf der Tennisredaktion, dass Sie kostenlos Auskunft geben, wenn es um Medien- & PR-Arbeit geht. Das finde ich prima und davon würde ich gerne Gebrauch machen! Für unseren Tennisverein fotografiere ich nämlich regelmäßig bei Veranstaltungen und Turnieren. Meine Frage zielt auf die Rechte am eigenen Bild hin. Konkretes Beispiel: vier Personen stellen sich mir Arm in Arm und gut gelaunt und ohne ein ausdrückliches Veto zum Foto. Ist damit bereits die Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben? Gleiches gilt auch für ein Gruppenfoto mit vielen Personen. Darf ich davon ausgehen, dass diejenigen, die für mich als Fotografin posieren, auch mit der Publikation einverstanden sind? Wer so etwas partout nicht möchte, hätte sich ja wohl kaum vor die Kamera gestellt, oder? Danke für Ihre Mühen!

Frank Hofen: Zur Thematik von Bildrechten und den damit verbundenen Veröffentlichungen gibt es verschiedene Verhaltensmuster, die ich gerne für Sie erläutern will. Grundsätzlich sind Sie, die das Bild »geschossen« auch der Rechteinhaber an diesem Motiv. Demzufolge sollten Sie Ihre Bilder auch immer mit Ihrem Copyright kennzeichnen.
Die Frage die sich mir stellt: Fotografieren Sie nur für Ihren Verein und was passiert mit den Bildern? Veröffentlichungen im Clubjournal? Auf der Homepage? Oder sogar auf Facebook, Instagram und/oder YouTube? Arbeiten Sie auch den Lokalredaktionen zu? Was sind das für Veranstaltungen? Private oder Öffentliche? Grundsätzlich gilt, dass für den Einzelnen immer der persönliche Schutz seiner Daten besteht. Heißt im Klartext: jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten ist zunächst einmal verboten. Für die Vereinsarbeit ist daher am wichtigsten, dass die betroffenen Personen Ihnen die Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder gegeben haben. Sie sollten daher immer nachfragen, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Besonders wichtig bei Kindern!
Etwas anders ist dies zum Beispiel bei Turnieren, die in der Regel öffentlich sind und sich sozusagen medial darstellen wollen. Hier dürfen Sie in den damit verbundenen sportlichen Bereichen fotografieren — zum Beispiel rund um die Courts, die Sie aber während der Matches nicht betreten dürfen. Tabu sind sowieso Umkleidekabinen, Physiobereiche und auch in den Clubräumen (vor allem beim Essen) ist dies nicht gerne gewünscht (Privatsphäre). Hier sollten Sie immer bei den Turnierverantwortlichen nachfragen, wo und was öffentlich fotografiert werden kann. Für diese Bildmotive benötigen Sie auf Grund der öffentlichen Veranstaltung keine Zustimmung. Mein Tipp ist aber, da es sich bei Ihren Turnieren sicherlich um regionale Veranstaltungen handelt, den Personen halt zu sagen, wofür und für wen Sie fotografieren. Dies bringt Ihnen zudem noch eine persönliche Bindung und beim nächsten Mal sind Sie sozusagen »bekannt«. Das macht alles ein wenig leichter.