Frank Hofen - Kompetenzforum

Bildrechte

Bild­rech­te


Guten Tag, Herr Hof­en. Heu­te las ich auf der Ten­nis­re­dak­ti­on, dass Sie kos­ten­los Aus­kunft geben, wenn es um Medi­en- & PR-Arbeit geht. Das fin­de ich pri­ma und davon wür­de ich ger­ne Gebrauch machen! Für unse­ren Ten­nis­ver­ein foto­gra­fie­re ich näm­lich regel­mä­ßig bei Ver­an­stal­tun­gen und Tur­nie­ren. Mei­ne Fra­ge zielt auf die Rech­te am eige­nen Bild hin. Kon­kre­tes Bei­spiel: vier Per­so­nen stel­len sich mir Arm in Arm und gut gelaunt und ohne ein aus­drück­li­ches Veto zum Foto. Ist damit bereits die Ein­wil­li­gung zur Ver­öf­fent­li­chung gege­ben? Glei­ches gilt auch für ein Grup­pen­fo­to mit vie­len Per­so­nen. Darf ich davon aus­ge­hen, dass die­je­ni­gen, die für mich als Foto­gra­fin posie­ren, auch mit der Publi­ka­ti­on ein­ver­stan­den sind? Wer so etwas par­tout nicht möch­te, hät­te sich ja wohl kaum vor die Kame­ra gestellt, oder? Dan­ke für Ihre Mühen!

Medien
© Pix­a­bay

Frank Hof­en: Zur The­ma­tik von Bild­rech­ten und den damit ver­bun­de­nen Ver­öf­fent­li­chun­gen gibt es ver­schie­de­ne Ver­hal­tens­mus­ter, die ich ger­ne für Sie erläu­tern will. Grund­sätz­lich sind Sie, die das Bild »geschos­sen« auch der Rech­te­inha­ber an die­sem Motiv. Dem­zu­fol­ge soll­ten Sie Ihre Bil­der auch immer mit Ihrem Copy­right kennzeichnen.

Die Fra­ge die sich mir stellt: Foto­gra­fie­ren Sie nur für Ihren Ver­ein und was pas­siert mit den Bil­dern? Ver­öf­fent­li­chun­gen im Club­jour­nal? Auf der Home­page? Oder sogar auf Face­book, Insta­gram und/oder You­Tube? Arbei­ten Sie auch den Lokal­re­dak­tio­nen zu? Was sind das für Ver­an­stal­tun­gen? Pri­va­te oder Öffent­li­che? Grund­sätz­lich gilt, dass für den Ein­zel­nen immer der per­sön­li­che Schutz sei­ner Daten besteht. Heißt im Klar­text: jeg­li­che Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ist zunächst ein­mal ver­bo­ten. Für die Ver­eins­ar­beit ist daher am wich­tigs­ten, dass die betrof­fe­nen Per­so­nen Ihnen die Ein­wil­li­gung zur Ver­öf­fent­li­chung der Bil­der gege­ben haben. Sie soll­ten daher immer nach­fra­gen, ob sie mit einer Ver­öf­fent­li­chung ein­ver­stan­den sind. Beson­ders wich­tig bei Kindern!

Etwas anders ist dies zum Bei­spiel bei Tur­nie­ren, die in der Regel öffent­lich sind und sich sozu­sa­gen medi­al dar­stel­len wol­len. Hier dür­fen Sie in den damit ver­bun­de­nen sport­li­chen Berei­chen foto­gra­fie­ren — zum Bei­spiel rund um die Courts, die Sie aber wäh­rend der Matches nicht betre­ten dür­fen. Tabu sind sowie­so Umklei­de­ka­bi­nen, Phy­sio­be­rei­che und auch in den Club­räu­men (vor allem beim Essen) ist dies nicht ger­ne gewünscht (Pri­vat­sphä­re). Hier soll­ten Sie immer bei den Tur­nier­ver­ant­wort­li­chen nach­fra­gen, wo und was öffent­lich foto­gra­fiert wer­den kann. Für die­se Bild­mo­ti­ve benö­ti­gen Sie auf Grund der öffent­li­chen Ver­an­stal­tung kei­ne Zustim­mung. Mein Tipp ist aber, da es sich bei Ihren Tur­nie­ren sicher­lich um regio­na­le Ver­an­stal­tun­gen han­delt, den Per­so­nen halt zu sagen, wofür und für wen Sie foto­gra­fie­ren. Dies bringt Ihnen zudem noch eine per­sön­li­che Bin­dung und beim nächs­ten Mal sind Sie sozu­sa­gen »bekannt«. Das macht alles ein wenig leichter.