Auf in die Selbständigkeit
Sehr geehrter Herr Hofen. Ich würde mich in aller Kürze gern als Fotografin selbständig machen. Ich bin quasi Autodidaktin und bringe mir alles selber bei. So auch die rechtlichen Grundlagen. Hierbei stoße ich immer wieder auf den Begriff „Model Release Vertrag“. Können Sie mir sagen, was es damit auf sich hat und wann ein solcher Vertrag mit wem abgeschlossen werden muss? Überhaupt: Wen darf ich überhaupt im Rahmen einer Sportveranstaltung (ich bereise fast ausschließlich Tennisevents) fotografieren? Ich bedanke mich sehr für Ihre Bemühungen!

Frank Hofen: Meinerseits wünsche ich Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Vorhaben, sich selbstständig zu machen. Dies birgt zweifelsohne wirtschaftliche und zeitliche Risiken, gleichwohl sollten Sie solche Gedanken erst gar nicht an sich heran lassen. Bekanntlich schaden ängstliche Gedanken, denn nur der Mut stärkt einen.
Sie schreiben, dass Sie überwiegend auf Sportveranstaltungen fotografieren wollen, folge dessen ist ein »Model Release Vertrag« für Sie unwichtig. Dieser besagt nämlich nur, welche Rechte ein Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte das Model hat. Das regeln im Prinzip diese beiden Seiten immer schriftlich miteinander. Das hat mit Ihrem Schritt in die Selbständigkeit aber nichts zu tun, Sie sollten vielmehr für sich unter anderem Folgendes erarbeiten. Beispielsweise einen Businessplan, Finanzierung des Vorhabens, Förderprogramm, Rechtsform, Steuern, Versicherungen, bzw. Vorsorge. Eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband wäre zudem sinnvoll, denn der erleichtert ihnen den Zugang zu Events.
Grundsätzlich müssen Sie sich allerdings, wenn es sich um professionell und gewerblich durchgeführte Veranstaltungen (auch bei Tennisevents) handelt, beim Veranstalter akkreditieren lassen. Nur der entscheidet, ob Sie eine solche Akkreditierung und den Zugang zum Event erhalten. In diesem Zusammenhang ist es im Übrigen sehr hilfreich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie für diese Veranstaltung einen entsprechenden Auftrag eines Verlags, einer Zeitung oder eines Magazins haben. Nur der Hinweis, »ich bin freiberufliche Fotografin«, reicht in der Regel nicht aus. Auch hilft zumeist der Verweis auf irgendein Onlineportal nicht unbedingt weiter. Denn da befinden Sie sich immer im Wettbewerb mit hunderten von Fotografen und Fotografinnen, die schon länger freiberuflich tätig sind.
Was zweifelsohne hilft, jetzt die Binsenweisheit, ist der Nachweis guter Arbeit. Fangen Sie in ihrem unmittelbaren Umfeld einmal an, ihre fotografische Arbeit darzustellen. Fragen Sie in der Lokalredaktion, bei Organisationen, Sportvereinen oder Verbänden, der Stadtverwaltung, dem Einzelhandel und bei Firmen, etc. einmal nach, was möglicherweise zu fotografieren wäre. Oder tun Sie es einfach und zeigen es (mein Hinweis auf einen Businessplan). So können Sie Ihre entsprechende Professionalität nachweisen, was zunächst nicht unbedingt Geld einbringt. Es sind aber Referenzen, die Ihnen auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit hilfreich sein können. Von daher wünsche viel Erfolg, denn gerade in dieser Zeit »trägt man wieder Mut«.